Wie viel Förderung gibt es 2026 beim Fenstertausch?

  • Home
  • Blog
  • Wie viel Förderung gibt es 2026 beim Fenstertausch?
Fenster­förderung 2026 Recklinghausen

Fenster­förderung 2026 Recklinghausen. Beim Fenstertausch erhalten Sie 2026 zwischen 15 % und 20 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten – über das BAFA-Programm BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen). Der Grundsatz liegt bei 15 %, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt er auf 20 %. Die Förderobergrenze beträgt 30.000 € pro Wohneinheit (mit iSFP bis 60.000 €).

Damit zählt der Fenstertausch zu den wirtschaftlichsten Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung: Neue Fenster mit Dreifachverglasung senken die Heizkosten um bis zu 30 %.

Das Wichtigste 2026 auf einen Blick

  • BAFA (BEG EM): 15 % direkter Zuschuss, +5 % mit iSFP = bis zu 20 %
  • Förderobergrenze: 30.000 € pro Wohneinheit (60.000 € mit iSFP)
  • KfW: zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung
  • Steuerbonus (§ 35c EStG): alternativ 20 % über drei Jahre absetzbar – ohne Antrag
  • Technische Voraussetzung: U-Wert ≤ 0,95 W/(m²K) für die BAFA-Förderung
  • NRW-Landesprogramme: oft mit der BAFA-Förderung kombinierbar
  • Wichtig: Der Antrag muss VOR Vertragsabschluss mit dem Fachbetrieb gestellt werden

BAFA, KfW oder Steuerbonus – welcher Weg lohnt sich?

Förderweg Art der Förderung Höhe Geeignet für
BAFA (BEG EM) Direkter Zuschuss 15–20 % (mit iSFP) Einzelner Fenstertausch
KfW Kredit + Tilgungszuschuss bis 45 % (Effizienzhaus-Standard) Komplettsanierung
Steuerbonus (§ 35c EStG) Steuerermäßigung 20 % über 3 Jahre Ohne Antrag, für Steuerzahler
NRW-/Kommunalprogramme Regionaler Zuschuss unterschiedlich Oft mit BAFA kombinierbar

Wichtig: Pro Maßnahme darf nur eine Bundesförderquelle genutzt werden – entweder BAFA oder KfW, nicht beides für dieselben Fenster. Kommunale Programme lassen sich häufig ergänzen, solange die Gesamtförderung 60 % der Investitionskosten nicht übersteigt.

Welche Voraussetzungen müssen die Fenster erfüllen?

Für die BAFA-Förderung 2026 müssen neue Fenster einen U-Wert von ≤ 0,95 W/(m²K) erreichen. Ein Standard-Kunststofffenster mit Zweifachverglasung (U-Wert ca. 1,1–1,3) ist damit nicht förderfähig – erforderlich ist eine Dreifachverglasung.

Zum Vergleich: Fenster aus den 1990er-Jahren haben typischerweise einen U-Wert von 1,8 bis 2,5 W/(m²K). Der Austausch bringt also einen enormen Effizienzsprung.

Weitere Voraussetzungen:

  • Es muss sich um ein Bestandsgebäude handeln (in der Regel ab ca. 5 Jahren)
  • Der Einbau muss durch ein Fachunternehmen erfolgen
  • Der Fensterbauer stellt ein technisches Datenblatt mit zertifiziertem U-Wert bereit
  • Nach der Montage bestätigt der Betrieb dies in der Fachunternehmererklärung

Antrag stellen – Schritt für Schritt

  1. Energieberatung – Kontaktieren Sie einen Energieeffizienz-Experten. Die Kosten für Fachplanung und Antragstellung werden zu 50 % gefördert.
  2. iSFP erstellen (optional) – Der individuelle Sanierungsfahrplan hebt den Zuschuss auf 20 %.
  3. BAFA-Antrag online stellen – unbedingt VOR Vertragsabschluss mit dem Fachbetrieb.
  4. Vertrag unterschreiben – erst nach erfolgter Antragstellung.
  5. Montage durch das Fachunternehmen.
  6. Verwendungsnachweis einreichen – mit Datenblatt und Fachunternehmererklärung.

Häufigster Fehler: Mit den Arbeiten vor der Antragstellung zu beginnen. Das bedeutet den automatischen Verlust des Förderanspruchs – ohne Ausnahme.

Was sparen Sie wirklich? Fenster­förderung 2026 Recklinghausen

Einfamilienhaus, 12 Fenster, Gesamtkosten rund 15.000 €:

  • BAFA-Zuschuss 15 %: −2.250 €
  • Mit iSFP 20 %: −3.000 €
  • Plus mögliches NRW-Landesprogramm: zusätzliche Ersparnis
  • Plus dauerhaft bis zu 30 % niedrigere Heizkosten pro Jahr

Ausblick 2026: Was sich ändert

Die aktuellen Förderbedingungen bleiben voraussichtlich mindestens bis zum 2. Quartal 2026 bestehen. Das BEG-Budget sinkt gegenüber 2025 um rund 20 %, die Fördersätze und technischen Anforderungen bleiben jedoch stabil. Zudem soll das GEG voraussichtlich zum 01.07.2026 durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abgelöst werden – ob sich dadurch die U-Wert-Anforderungen ändern, ist derzeit noch offen.

Fazit: 2026 ist ein besonders guter Zeitpunkt für den Fenstertausch – je früher, desto sicherer die Konditionen.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich auch für eine Eigentumswohnung Förderung erhalten? Ja. Auch Eigentümer:innen einzelner Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus können die BAFA-Förderung nutzen, sofern es sich um ein Bestandsgebäude handelt und die Fenster den U-Wert ≤ 0,95 W/(m²K) erfüllen.

Werden auch Rollläden und Raffstores gefördert? Ja, als sogenannte Umfeldmaßnahmen beim Fenstertausch – mit demselben Fördersatz.

Kann ich BAFA und KfW kombinieren? Nicht für dieselbe Maßnahme. Pro Fenstertausch entscheiden Sie sich für BAFA oder KfW.

Wann sollte ich mich beraten lassen? Vor der Beauftragung – gemeinsam mit einem Energieeffizienz-Experten. Express Fenster begleitet Sie durch den gesamten Prozess im Ruhrgebiet.


Stand: 2026. Alle Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Förderberatung. Förderbedingungen können sich ändern.

Comments are closed